Menschenrechte: Frauen müssen das Recht und die Möglichkeit auf Asyl in Europa erhalten.

Weltweit sind Frauen mindestens genauso häufig Schutzsuchende wie Männer. So auch im Großraum Mittlerer Osten, allen voran in Syrien, in Afghanistan und im Irak, wo viele Menschen vor Verfolgung, Kriegen, Brutalität, Vertreibung und Leid fliehen. Bei den Geflüchteten von der Region nach Europa stellen laut internationalen Organisationen allerdings Männer mit ungefähr drei Vierteln die überwiegende Mehrheit. [1] Mehr als eine Generation junger Frauen erhält von Europa dagegen keine Chance auf ihre Menschenrechte.

Der entscheidende Punkt: Die Konsequenz aus dieser extremen Ungleichheit in der Fluchtmöglichkeit darf nicht sein, die Menschenrechte der einen Gruppe einzuschränken, sondern muss stattdessen sein, die Rechte der Frauen zu stärken, sie spezifisch zu unterstützen, sowie ihre Benachteiligung aufzuheben. Das bedeutet: Frauen muss das Recht, Asyl in Europa in Anspruch zu nehmen, proaktiv zugestanden werden. Und zwar mit sicheren Wegen für eine Flucht nach Europa, und als ein für sie in der Praxis, de facto nutzbares, sofortig verfügbares, Menschenrecht. Dieses Recht müssen Frauen mit ihren Familien, aber auch individuell, selbstständig, und ohne Abhängigkeit von Männern, beanspruchen können. Women Refugees Welcome (Bring Your Families). Nur wenn Diskriminierung gezielt begegnet wird, gelten Menschenrechte tatsächlich für alle.

Insbesondere Deutschland, als sich öffentlich selbst lobendes, einflussreiches Land mit weitreichenden Handlungsoptionen durch Politik und Wirtschaftsbeziehungen, sowie als eines der häufigsten Ziele der Geflüchteten, muss verpflichtet werden, nach den Menschenrechten zu handeln (ebenfalls muss dies natürlich der Anspruch von EU, von allen Menschenrechte-basierten Staaten wie den USA, sowie von internationalen Institutionen sein). Deutschland und die EU zeigen jedoch eine schwerwiegende Ignoranz bezüglich Frauenrechten, die den gesamten Verlauf der Flucht betrifft. Das völlige Fehlen eines aktiven Einsatzes für Gleichstellung und Frauenrechte durch Deutschland und die EU hat gravierende Konsequenzen in einer nachhaltigen, langfristigen Benachteiligung von Frauen.

Der mangelnde Einsatz für Menschenrechte bei Frauen besteht nicht nur bei der Möglichkeit von Frauen zur Flucht nach Europa, sondern auch bei der Sicherheit von Frauen auf der Fluchtroute, sowie in Unterkünften in Europa und in der Konfliktregion und den Ländern in der Umgebung. Speziell und besonders häufig und intensiv gegen Frauen, gibt es Übergriffe, Gewalt, einschließlich sexualisierter Gewalt, und Erpressung, durch Beamte, durch Schlepper, durch andere Geflüchtete — in Unterkünften in Deutschland, in Europa, auf dem gesamten Verlauf der Fluchtweges nach Europa und innerhalb von Europa, sowie (sexuelle) Belästigung in Unterkünften in der Konfliktregion und ihrer Umgebung. [1, 2, 3] Es fehlt eine Abwendung der drastischen Gefahren für Frauen, sowie generell der Gefahren für alle Flüchtenden.

Konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Situation: Die Schaffung sicherer, legaler und rechtsstaatlicher Fluchtkorridore aus der Konfliktregion nach Deutschland und Europa. Dadurch können auch diskriminierte Menschen, wie Frauen, und besonders schutzbedürftige Menschen, wie Kinder, ihr Menschenrecht auf Asyl wahrnehmen. Die Fluchtwege müssen eine Flucht unabhängig von Geschlechtszuordnung zulassen. Die massive, bereits über einen langen Zeitraum bestehende, Benachteiligung von weiblichen Geflüchteten muss durch gezielte, sofortige Anstrengungen für Frauen beendet werden. Dies kann durch die Option der Asylbeantragung vor Ort, in der Konfliktregion, in den Flüchtlingsunterkünften in der Umgebung der Region, in Botschaften oder ähnlichen Einrichtungen, und durch die Nutzung regulärer Reisewege mit Flugzeugen, Schiffen und Fähren geschehen. Weiterhin müssen Mittel bereitgestellt und internationale Abkommen geschlossen werden, um in allen Unterkünften, in Deutschland, in Europa, in der Region, und auf der gesamten Fluchtroute, institutionalisierte Strukturen zur Stärkung der Frauenrechte und zur Sicherung eines Lebens in Menschenwürde zu etablieren. Diese Strukturen haben einerseits die Aufgabe, Bewusstsein und Sensibilisierung gegen Diskriminierung und Frauenverachtung zu schaffen: bei allen involvierten Grenzbeamt*innen, Polizist*innen, Sicherheitsdiensten, Staatsvertreter*innen, Verwalter*innen, Betreuer*innen, Helfer*innen und Geflüchteten. Andererseits müssen diese Strukturen in der Lage sein, aktiv gegen frauenfeindliche Übergriffe, gegen jegliche Diskriminierung, und gegen Gewalt einzuschreiten und diese zu verhindern. Ziel ist der tatsächliche Schutz der Menschenrechte aller Menschen, jedes einzelnen Menschen, das wichtigste Element einer fortschrittlichen, aufgeklärten, global denkenden Gesellschaft.

Wichtige Lektüre und Quellen:

[1] Katrin Bennhold, The New York Times, 2. Januar 2016:
On Perilous Migrant Trail, Women Often Become Prey to Sexual Abuse

[2] Jina Moore, Buzzfeed, 21. Oktober 2015:
Women Refugees Fleeing Through Europe Are Told Rape Is Not A Real Issue

[3] Harriet Sherwood, The Guardian, 8. Juli 2014:
Syria’s female refugees facing poverty, harassment and isolation


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